Kosten und Abrechnung: Ihr Weg zur Psychotherapie
In meiner Praxis erfolgt die Abrechnung der Psychotherapiekosten auf unterschiedliche Weisen, abhängig von Ihrer Versicherungssituation.
- Private Krankenversicherungen (PKV), Berufsgenossenschaften (BG) und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten.
- Bei gesetzlichen Krankenversicherungen ist eine Abrechnung nur im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich.
- Selbstzahler haben die Option, die Kosten privat zu tragen.
- Für Angehörige der Bundeswehr, Bundespolizei, Bundesbahn und der Post gelten spezielle Regelungen.
In Deutschland orientieren sich die Vergütungssätze für psychotherapeutische Leistungen an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die stark der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ähnelt. Die genaue Höhe der Kosten für eine tiefenpsychologisch fundierte Einzelpsychotherapie kann je nach individueller Vereinbarung variieren.
Bei individuellen Fragen und Anliegen stehe ich Ihnen gerne zur Seite.